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Akte „Sterilisation“, Anhörung vor der GJKKO wegen Abwesenheit des ehemaligen Ministers Ilir Beqaj verschoben













































Die Anhörung vor dem Sondergericht zum Sterilisationsfall wurde verschoben. Grund ist die Abwesenheit des inhaftierten ehemaligen Gesundheitsministers Ilir Beqaj.

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In einem Brief teilte Beqaj dem Gericht mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen könne, bat aber auch darum, dass die Anhörung nicht ohne seine Anwesenheit stattfinden solle.

Weder Beqajs Anwalt noch der des Angeklagten Ilir Rrapaj waren bei der Anhörung anwesend.

Die nächste Sitzung findet am 17. April statt.

Beqaj wird „Amtsmissbrauch“ und „strukturierte kriminelle Gruppe“ vorgeworfen.

VORWÜRFE GEGEN DIE ANGEKLAGTEN

Die anderen Angeklagten in diesem Fall sind Klodian Rjepaj, Ilir Rrapaj, Marsela Serjani, Saimir Kadiu, Petref Mersini, Arben Gjata, Genc Burazeri und Naile Ajazi (Abazi).

Die Angeklagten 

  1. Ilir Beqaj, angeklagt wegen der Begehung der Straftat „Amtsmissbrauch“, begangen in besonderer Zusammenarbeit, d. h. einer strukturierten kriminellen Gruppe, gemäß den Artikeln 135, 28/4 und 334/1 des Strafgesetzbuches; „Strukturierte kriminelle Gruppe“ gemäß Artikel 333/a/1 des Strafgesetzbuches;
  2. Klodian Rjepaj, angeklagt der Begehung der Straftaten des „Amtsmissbrauchs“, begangen in besonderer Zusammenarbeit, d. h. einer strukturierten kriminellen Gruppe, gemäß den Artikeln 135, 28/4 und 334/1 des Strafgesetzbuches; „Strukturierte kriminelle Gruppe“ gemäß Artikel 333/a/1 des Strafgesetzbuches und „Urkundenfälschung“, begangen in Zusammenarbeit, gemäß Artikel 186/3 und 25 des Strafgesetzbuches;
  3. Ilir Rrapaj, beschuldigt, die Straftat des „Diebstahls“ mit schwerwiegenden Folgen begangen zu haben, begangen in besonderer Zusammenarbeit, d. h. einer strukturierten kriminellen Gruppe, gemäß Artikel 134 Absatz 28 und 4/334 und 1/333 des Strafgesetzbuches; „Strukturierte kriminelle Gruppe“ gemäß Artikel 1/a/XNUMX des Strafgesetzbuches;
  4. Marsela Serjani, angeklagt wegen der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches;
  5. Saimir Kadiu, angeklagt wegen der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches;
  6. Petref Mersini, angeklagt wegen der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches;
  7. Arben Gjata, angeklagt wegen der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches;
  8. Genc Burazeri, angeklagt wegen der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches;
    9. Naile Ajazi (Abazi), Er wurde vom Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität in Tirana der Begehung der Straftaten „Urkundenfälschung“ in Zusammenarbeit und „Amtsmissbrauch“ in Zusammenarbeit gemäß Artikel 186/3 – 25 und 248 – 25 des Strafgesetzbuches beschuldigt.

SPAKs Vorwürfe

SPAK wirft Ilir Beqaj ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Konzession zur Sterilisation von chirurgischer Ausrüstung vor, einem zehnjährigen Konzessionsvertrag im Wert von fast 10 Millionen Dollar, der im Dezember 100 unterzeichnet wurde und noch läuft.

Gegen den ehemaligen Gesundheitsminister wird wegen „gemeinschaftlichen Amtsmissbrauchs“ in den Konzessionsverfahren im Rahmen der Sicherheitsmaßnahme „Erscheinenspflicht“ und „Auslandsreiseverbot“ ermittelt. Als ihm wegen Misshandlungen bei SASPAC Handschellen angelegt wurden, während er dort verantwortlich war.

In einer offiziellen Mitteilung teilt die Sonderstaatsanwaltschaft mit, dass der ehemalige Minister die Straftat des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit den Verfahren für die Konzession zur Sterilisation von chirurgischen Geräten im Wert von 100 Millionen Euro begangen habe. So wird dem ehemaligen Minister nach den bisherigen Ermittlungen ein Verstoß gegen die Gleichstellung bei öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen vorgeworfen.

Neben der Sicherheitsmaßnahme wurde dem Ex-Minister auch ein Ausreiseverbot auferlegt. Laut SPAK sollte der ehemalige Gesundheitsminister Ilir Beqaj den Konzessionsvertrag für die Sterilisation kündigen, da das gewinnende Unternehmen ein höheres Angebot abgegeben habe, als der vom Auftraggeber festgelegte Wert.

Er ergriff keine Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Sterilisationszentrums, die wirtschaftlich vorteilhafter wären, sondern ging direkt dazu über, die Dienstleistung zur Sterilisation medizinischer Geräte mit einer Konzession zu vergeben. Er konnte den Interessenkonflikt zwischen dem Geschäftsmann Ilir Rrapaj und dem ehemaligen stellvertretenden Minister Klodian Rjepaj nicht verhindern und Maßnahmen zugunsten des siegreichen Unternehmens ergreifen.

In der Strafakte wird unter anderem begründet, dass Ilir Beqaj zwar Kenntnis von dem bei QSUT eingerichteten modernen Sterilisationszentrum hatte, aber keine Maßnahmen zu deren Inbetriebnahme ergriffen hat. Er hat keine Vorstudie durchgeführt, um zu beurteilen, ob der Betrieb des Sterilisationszentrums wirtschaftlich vorteilhafter wäre.

Analysiert werden auch die Reisen, die Ilir Beqaj mit dem Geschäftsmann Ilir Rrapaj unternahm, der 40 Prozent des Konzessionsvertrags besitzt und derzeit wegen derselben Angelegenheit im Gefängnis sitzt.

Vollständige Ankündigung von SPAK:

Am 13.01.2020 hat die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität das Strafverfahren Nr. 13 aus dem Jahr 2020 eingeleitet, in dem es um die in Artikel 248-25 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten „Dienstmissbrauch“ geht. „Verletzung der Gleichheit der Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen oder Auktionen“, die in Zusammenarbeit durchgeführt werden, gemäß Artikel 258-25 des Strafgesetzbuches, „Passive Bestechlichkeit hoher Staatsbeamter oder lokaler gewählter Beamter“, vorgesehen in Artikel 260 des Strafgesetzbuches, in Bezug auf das Konzessionsvergabeverfahren „Für integrierte Dienstleistungen zur Bereitstellung maßgeschneiderter chirurgischer Instrumentensätze, die Lieferung von des Gesundheitsministeriums.

In Fortsetzung der Ermittlungen zu diesem Strafverfahren hat das Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität mit Beschluss Nr. 119 vom 16.11.2023 wie folgt entschieden:

  • Die Zuweisung der in den Artikeln 234 und 233 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Sicherheitsmaßnahme „Zwang zum Erscheinen bei der Kriminalpolizei“ und „Ausreiseverbot“ an die Person, gegen die IB ermittelt und die die Pflicht eines ehemaligen Gesundheitsministers hat, als Verdächtiger der in Zusammenarbeit begangenen Straftat „Pflichtmissbrauch“ nach den Artikeln 248 und 25 des Strafgesetzbuches.
  • Der Person, gegen die IB ermittelt wird, wird befohlen, einmal pro Woche freitags um 15.30:XNUMX Uhr vor der Kriminalpolizei des National Bureau of Investigation zu erscheinen.
  • Der Person, gegen die IB ermittelt, wird befohlen, das Hoheitsgebiet der Republik Albanien nicht ohne die Genehmigung des Gerichts zu verlassen.
  • Die Verwendung des Reisepasses und anderer gültiger Identifikationsmittel zur Ausreise aus dem Land ist für die Person, gegen die eine IB-Ermittlung durchgeführt wird, verboten.

Der Beschluss zur Festlegung des Maßes für die Personenversicherung wurde vom Nationalen Ermittlungsbüro und der Generaldirektion der Staatspolizei umgesetzt (am 17.11.2023).

Die Ermittlungen zielen weiterhin darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit anderer Personen zu ermitteln, die im Rahmen dieses Verfahrens gegen das Gesetz und die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten verstoßen haben.

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