Heute prüft das Verfassungsgericht den Antrag des ehemaligen Premierministers Sali Berisha auf Bewertung der Maßnahme „Hausarrest“. Die Anhörung war für den 27. Dezember angesetzt, das Gericht verschob sie jedoch aus objektiven Gründen auf den 17. Januar. Wir erinnern Sie daran, dass das Verfassungsgericht am 21. November die Sicherheitsmaßnahmen als „Erscheinungspflicht“ und „Ausreiseverbot“ ausgelegt hat.
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