SPAK hat seinen Jahresbericht für 2024 veröffentlicht.
In einem Teil des Berichts heißt es, dass SPAK in diesem Jahr bedeutende Ergebnisse im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erzielt habe.
Laut SPAK wurden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr bedeutende Erfolge erzielt, da die Registrierung dieser Strafverfahren um etwa 18,8 % zunahm.
Ebenso ist die Zahl der in diesen Verfahren untersuchten Personen im Vergleich zum Jahr 21,6 um etwa 2023 % gestiegen. Andererseits ist bei den Fällen, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität vor Gericht gebracht werden, ein Rückgang um etwa 7,3 % zu verzeichnen.
Auszug aus dem Bericht
Die SPAK hat ihren positiven Trend bei der proaktiven Ermittlungsarbeit beibehalten. Im Jahr 2024 wurden 65 Ermittlungsverfahren registriert, die meisten davon eingeleitet. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist jedoch ein Rückgang der Abhörmaßnahmen um etwa 7,1 % zu verzeichnen. Ebenso ist ein Anstieg der Rechtshilfeersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu verzeichnen: 45,8 % aus dem Ausland und 34,7 % an ausländische Behörden. Dieser positive Trend deutet auch auf eine zunehmende Kooperation und ein stärkeres Vertrauen der ausländischen Strafverfolgungsbehörden in die Sonderstaatsanwaltschaft hin.
Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität wurden in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr bedeutende Erfolge erzielt, die Zahl der registrierten Strafverfahren stieg um rund 18,8 %. Ebenso ist die Zahl der in diesen Verfahren untersuchten Personen im Vergleich zum Jahr 21,6 um etwa 2023 % gestiegen. Andererseits ist bei den Fällen, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität vor Gericht gebracht werden, ein Rückgang um etwa 7,3 % zu verzeichnen.
Im Kampf gegen die Korruption verfolgt die Sonderstaatsanwaltschaft einen aktiven Ansatz und ermittelt gegen eine beträchtliche Zahl hochrangiger Beamter. Im Jahr 2024 wird gegen 33 ehemalige hochrangige Beamte ermittelt (zwei davon sind in jeweils zwei unterschiedlichen Verfahren registriert), von denen 19 Beamte mit einem Antrag auf Prozessaufnahme vor Gericht gestellt wurden. Von der Gesamtzahl der ehemaligen hochrangigen Beamten, gegen die ermittelt wird, wurden 19 vor Gericht gestellt, was 52,9 % der Fälle entspricht.
Die Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich der von ihnen erhaltenen Überweisungen muss noch verbessert werden. Daher ist die Zahl der Verfahren, die aufgrund von Meldungen öffentlicher Einrichtungen eingeleitet werden, nach wie vor gering und macht lediglich 15,1 % aller Meldungen aus, die von allen öffentlichen und privaten Einrichtungen an die SPAK gesendet werden. Bemerkenswert ist, dass auch die Meldungen der Landespolizei im Vergleich zum Jahr 2023 einen besorgniserregenden Rückgang von 53,8 % verzeichneten.
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