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Parlamentswahlen am 11. Mai, die endgültige Wählerliste ist veröffentlicht! Hier sehen Sie, wie viele Bürger wahlberechtigt sind.

Das endgültige Wählerverzeichnis für die Parlamentswahlen am 11. Mai wird veröffentlicht. Hier sehen Sie, wie viele Bürger wahlberechtigt sind.













































Die endgültige Liste der albanischen Staatsbürger, die am 11. Mai bei den Parlamentswahlen wahlberechtigt sind, wurde veröffentlicht.

Abstimmung

Nach Angaben des Innenministeriums sind 3,713,761 albanische Staatsbürger im In- und Ausland wahlberechtigt.

Unter diesen Bürgern werden 114,642 Wahlberechtigte zum ersten Mal die Wahllokale aufsuchen, während 1,081 Bürger aufgrund der Entkriminalisierung davon ausgeschlossen sind.

Wir erinnern daran, dass es zum ersten Mal in der Geschichte der Parlamentswahlen in diesem Land zwei Wählerkategorien auf den Wählerlisten gibt: Wähler, die im Land leben, und Wähler, die im Ausland leben.

Die endgültige Wählerliste für die albanischen Parlamentswahlen am 11. Mai 2025 ist veröffentlicht

Das Innenministerium hat das endgültige Wählerverzeichnis für die Parlamentswahlen am 11. Mai 2025 für Wähler im Land veröffentlicht.

Nach Angaben der Generaldirektion für Zivilstand ist das Wahlrecht 3,713,761 Albanische Staatsbürger im In- und Ausland, darunter:

– 114,642 Wähler geben ihre Stimme zum ersten Mal ab;

– 1,081 Bürger wurden aufgrund der Entkriminalisierung ausgeschlossen;

– 5,225 ist die Zahl der Wahllokale.

Der Prozess der Zusammenstellung der endgültigen Wählerliste wurde unter Aufsicht der CEC-Prüfer durchgeführt und umfasste mehrere Phasen der Umsetzung des Erlasses des Präsidenten bis hin zur Veröffentlichung von drei Auszügen der Wahlkomponenten.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Parlamentswahlen im Land gibt es auf den Wahllisten zwei Kategorien:

– Wähler, die im Land leben;

– Wähler, die im Ausland leben.

Mit der endgültigen Liste ist der Prozess der Zusammenstellung und Veröffentlichung der Wählerliste abgeschlossen. Der DPGJC in jeder Gemeinde kommt weiterhin seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Vorbereitung der Wahlinfrastruktur nach.

In der Zwischenzeit können Bürger elektronische Personalausweise als eines der beiden biometrischen Dokumente, die zur Identifizierung der Wähler bei den Wahlen am 2. Mai verwendet werden, beantragen oder ihre abgelaufenen elektronischen Personalausweise verlängern.

Das Innenministerium, die Generaldirektion für Personenstand und das staatliche Unternehmen zur Herstellung von Ausweisdokumenten „IdentiTek“ sind weiterhin bestrebt, die höchsten Standards dieses wichtigen Prozesses einzuhalten.

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